25. November 2024

Immobilien-Teilverkauf: Finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand

Eine eigene Wohnimmobilie gilt berechtigterweise als ein starker Pfeiler einer jeden Altersvorsorge. Diesen Rat haben viele Deutsche befolgt und es ist ihnen gelungen, über das gesamte Erwerbsleben ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Jetzt, wenn der Ruhestand vor der Tür steht, merken viele angehende Rentner, dass die Zukunft mit Geldsorgen daherkommen könnte. Die Rente fällt zu gering aus, um den Unterhalt der Immobilie zu finanzieren, sich lange gehegte Träume zu erfüllen oder die Familie zu unterstützen.

Dabei ist in der Immobilie eine Menge Kapital gebunden, das über einen Teilverkauf freigesetzt werden kann. Mit diesem Modell der Immobilienverrentung gelingt es, sofort die Liquidität um eine beträchtliche Summe zu erhöhen, ohne umzuziehen und das gewohnte Umfeld zu verlassen. Überdies müssen bei einem Teilverkauf keine neuen Schulden aufgenommen werden. Was ist dabei zu beachten?

Was wird unter einem Immobilien-Teilverkauf verstanden?

Unter einem Immobilien-Teilverkauf wird eine verbraucherfreundliche Lösung verstanden, mit der bis zu 50 Prozent der Immobilie an einen professionellen Anbieter aus der Finanz- oder Immobilienbranche abgegeben werden können. Auf diesem Weg lässt sich bis zur Hälfte des im Wohneigentum gebundenen Kapitals freisetzen und die finanzielle Freiheit im Alter gewährleisten.

Im Gegensatz zu einem Komplettverkauf oder einer Leibrente bleibt der Eigentümerstatus erhalten. Dieser Umstand bringt einige Vorteile mit sich. So wird über das sogenannte Nießbrauchrecht ein lebenslanges Wohnrecht garantiert. Zudem ist damit der Erhalt der Entscheidungshoheit und des Nutzungsrechts verbunden. Dieser Faktor ist insofern wichtig, da die Immobilie vermietet werden darf, sollte eines Tages der Gang ins Pflegeheim nicht mehr zu vermeiden sein.

Obendrein erlaubt es das Teilverkaufsmodell, über den verbliebenen Anteil am Wertzuwachs der Immobilie zu partizipieren. Einer Vererbung steht nichts im Wege und eventuelle Erben erhalten ein Erstankaufsrecht. Der Teilkäufer tritt nur als stiller Miteigentümer in Erscheinung und erhält für seine Investition ein monatliches Nutzungsentgelt.

Für wen eignet sich ein Teilverkauf?

Der Teilverkauf richtet sich an Eigentümer ab dem 55. Lebensjahr, deren Immobilie über einen Marktwert von mindestens 200.000 Euro verfügt. Mit dem Eintritt in die Rente ist üblicherweise ein Einkommensverlust verbunden. Außerdem steigen die Ausgaben für den Erhalt der Gesundheit. Die Rente ist zu knapp bemessen, um den Lebensabend frei von finanziellen Sorgen anzugehen. Sie reicht nur für das Nötigste, sodass weder anfallende Sanierungen am Wohneigentum selbst finanziert noch die Familie unterstützt werden kann.

Auch lange gehegte Wünsche wie beispielsweise eine Reise oder ein kostspieliges Hobby sind nicht zu realisieren. Ein Teilverkauf garantiert die notwendige finanzielle Unabhängigkeit, um die mit diesen Vorhaben verbundenen Ausgaben zu bestreiten und den Ruhestand angenehm und würdevoll zu gestalten.

Wie geht ein Teilverkauf vor sich?

Ein Teilverkauf beginnt mit der Suche bei Google nach einem geeigneten Anbieter wie beispielsweise die Deutsche Teilkauf. Nach der ersten Kontaktaufnahme wird ein kostenloses Beratungsgespräch vereinbart, in dem die Interessenten über den Ablauf in Kenntnis gesetzt werden. Zudem wird der Kapitalbedarf geschätzt und der Teilkäufer gibt ein unverbindliches Angebot ab.

Daraufhin bestellt der Anbieter auf seine Kosten einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter, der den Marktwert der Immobilie festlegt. Ist dieser bekannt, wird ersichtlich, ob sich die Immobilie für einen Teilverkauf eignet und wie viele Prozente verkauft werden müssen, um den Kapitalbedarf der Eigentümer zu decken. Daraufhin wird ein weiteres Angebot mit verbindlichem Charakter erstellt.

Entspricht dieses den Vorstellungen des Teilverkäufers, kommt ein Notariat ins Spiel. Ein Kaufvertrag wird ausgearbeitet und beiden Parteien zwei Wochen lang zur Ansicht vorgelegt. Gibt es keine Einwände, wird der Vertrag unter Aufsicht des Notars unterzeichnet und das Nießbrauchrecht rechtssicher ins Grundbuch eingetragen. In einem letzten Schritt überweist der Teilkäufer die vereinbarte Kaufsumme auf das Konto des Teilverkäufers.

Welche Bedingungen sind an einen Teilverkauf geknüpft?

Für einen Teilverkauf bedarf es keiner besonderen Anforderungen. Die Teilkäufer bestehen aber in der Regel darauf, nicht weniger als 100.000 Euro zu investieren. Dieser Umstand bringt es mit sich, dass das Objekt mindestens das Doppelte wert sein sollte. Obendrein ist es von Vorteil, wenn die Immobilie komplett abbezahlt und nicht mit einer Hypothek belastet ist.

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