Im Homeoffice sind die Grenzen zwischen Beruf und Freizeit nicht immer eindeutig, zumindest was das Rechtswesen betrifft. Gerichte müssen sich zunehmend mit der Frage befassen, was genau zur Arbeit gehört und was nicht. Wer sich auf dem Weg in die Kantine den Fuß bricht, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Aber wie sieht das im Homeoffice aus?
Versicherungsschutz im Homeoffice
Wer im Homeoffice arbeitet, ist über die gesetzliche Unfallversicherung nur direkt am heimischen Arbeitsplatz beziehungsweise auf dem direkten Weg dorthin versichert, nicht aber beim Kaffeeholen in der Küche. Wer auf dem Weg in die Küche ausrutscht und sich den Fuß bricht, haftet im Homeoffice selbst, denn die Küche ist – wie andere, nicht für die berufliche Tätigkeit genutzten Räumlichkeiten – als privater Lebensbereich definiert. Im Homeoffice gibt es zahlreiche Versicherungslücken, die Gothaer empfiehlt daher als Rundumschutz den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Diese schließt Schutzlücken, wo der gesetzliche Versicherungsschutz nicht greift oder zu gering ausfällt.
Da sich rund 70 % aller Unfälle in der Freizeit oder den eigenen vier Wänden ereignen, ist eine private Unfallversicherung daher generell ratsam. Zu den im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Tätigkeiten zählen sämtliche im Arbeitsvertrag angeführten Tätigkeiten. Diese umfassen auch zur Arbeitsausführung notwendige Tätigkeiten wie das Aufstellen von Arbeitsgeräten am Arbeitsplatz. Ein Unfall beim Tauschen der Druckerpatronen im Homeoffice ist demnach gesetzlich versichert, nicht jedoch der Gang zur Toilette oder das Öffnen der Haustür.
Wer sein Kind auf dem Weg in die Arbeit in die Kita bringt, ist dabei im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Für die Strecke zwischen Homeoffice und Kita besteht hingegen kein gesetzlicher Unfallschutz. Besonders kompliziert wird die Rechtslage, wenn man im Homeoffice kein eigenes Arbeitszimmer besitzt, sondern z. B. den Esstisch nutzt. Dann verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit noch stärker.
Auf den Punkt gebracht: Für sämtliche Unfälle, die sich im Homeoffice bei Tätigkeiten ereignen, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen, besteht kein gesetzlicher Unfallschutz.
Unfall im Homeoffice: Was tun?
Normalerweise fehlen im Homeoffice unabhängige Zeugen. Umso wichtiger ist es daher, den Unfall genauestens zu dokumentieren. Neben Unfallhergang, Zeitpunkt und Ort sind noch eine ganze Reihe weiterer Punkte zu beachten, um als Verunfallter auch die benötigten Versicherungsleistungen zu erhalten. Je schneller und detaillierter der Unfall schriftlich festgehalten wird, desto glaubhafter ist das vor Gericht. Da nur Unfälle abgesichert sind, die sich in der vereinbarten Arbeitszeit ereignen, ist der genaue Zeitpunkt wichtig. Etwaige Telefonprotokolle mit der Rettung können bei der Beweisführung hilfreich sein. Auch Umstände wie eine bevorstehende Videokonferenz oder die Tatsache, dass man den Firmen-Laptop unter dem Arm trug, können Beweise darstellen und sollten dokumentiert werden.
Die Versicherungen stehen Unfällen im Homeoffice nach wie vor sehr skeptisch gegenüber und es ist davon auszugehen, dass gerade solche Unfälle besonders intensiv geprüft werden. Leider ist auch damit zu rechnen, dass die gesetzliche Unfallversicherung in ansatzweise unklaren Fällen eine Deckung ablehnt. Kommen solche Fälle vor Gericht, hat der im Homeoffice arbeitende Angestellte die Beweispflicht und ist daher im Vorteil, wenn der Unfallhergang detailliert dokumentiert wurde. Aufgrund dieser zu erwartenden Schwierigkeiten wird von vielen Seiten der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.