25. November 2024

Physiater: Heilen mit Hilfe der Natur

Die Ärztekammern kennen das Berufsbild des „Physiaters“ nicht, es handelt sich um kein geschütztes Berufsbild. Unter Physiatrie wird allgemein die Naturheilkunde mit ihren zahllosen Ausprägungen verstanden. Physiater und Physiatrie sind streng abzugrenzen vom „Psychiater“, hier handelt es sich um eine strikt geregelte Facharztausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie.

Im internationalen Sprachgebrauch ist der „physiatrist“ eher mit dem deutschen Physiotherapeuten gleichzusetzen. Eine Facharztqualifikation für Physiatrie, Naturheilkunde, kann in Deutschland derzeit nicht erworben werden. Es bestehen auch nur elf Stiftungsprofessuren zu diesem Themenkreis. Ärzte können jedoch das Recht erlangen, die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ zu führen. Grundlage dafür sind Weiterbildungskurse mit zusammen 160 Unterrichtseinheiten und eine zwölfwöchige Praxishospitation bei einem zur Weiterbildung ermächtigten Arzt.

Berufsbild Physiater

Bei den Begriffen „Naturheilkunde“ und „integrative Medizin“ handelt es sich um Oberbegriffe. Sie differenzieren nicht vergleichbar mit der Schulmedizin. Daher ist es unwahrscheinlich, dass in absehbarer Zeit ein Berufsbild „Physiater“ oder „Facharzt für Naturheilkunde“ geschaffen wird. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen kann der Begriff vor allem auf zwei Gruppen der Ärzteschaft angewendet werden, nämlich auf alle, die die Zusatzqualifikation Naturheilkunde erworben haben, und auf die Orthopäden, die die Zusatzqualifikation „manuelle Medizin“ vorweisen können.

kopfmassage
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Integrative Medizin

Die Kombination von Methoden der Schulmedizin mit denen der Naturheilkunde wird als „integrative Medizin“ bezeichnet. Diese ist in Deutschland bei niedergelassenen Ärzten, insbesondere auch bei Orthopäden und in der Rehabilitationsmedizin häufig anzutreffen.

Abgrenzungsprobleme

Bei Heilverfahren der Naturheilkunde kommt es immer wieder zu Berührungen mit der Alternativmedizin. Darunter zu verstehen sind Methoden, die wissenschaftlich nicht belegbar sind, wie etwa die Homöopathie. Grundsätzlich gilt aber: Wer heilt, hat recht.

Naturheilkunde als Zusatzqualifikation für Ärzte

Grundlage für die folgenden Ausführungen ist die Musterweiterbildungsverordnung der Bundesärztekammer.

1. Voraussetzungen

Die Facharztanerkennung muss vorliegen und die Weiterbildung muss an dafür ausgewiesenen Institutionen stattfinden.

2. Dauer

160-Stunden-Kurs-Weiterbildung in Naturheilverfahren und 80 Stunden Fallseminare unter Supervision. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.

3. Die Inhalte der Weiterbildung
3.1. Grundlagen der Naturheilverfahren
3.1.1. Wirkmechanismen einschließlich der Heilungs- und Therapiehindernisse
3.1.2. Möglichkeiten und Grenzen der Naturheilverfahren, Wissenschaftlichkeit und Evidenz
3.1.3. System der Grundregulation
3.1.4. Ganzheitliche Behandlungsregime

3.2. Diagnostische Verfahren in der Naturheilkunde
3.2.1. Manuelle Untersuchungen einschließlich Befunderstellung, z. B. am muskuloskelettalen Apparat
3.2.2. Beurteilung von Haut- und Schleimhautveränderungen
3.2.3. Indikationsstellung und Befundinterpretation diagnostischer Verfahren, z. B. orthomolekulare und mikroökologische Diagnostik

3.3. Therapie mit Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
3.3.1. Gesetzliche Grundlagen, Herstellung, Qualität, Wirksamkeit, Verträglichkeit der Phytotherapie einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diät
3.3.2. Spezifika potenzierter Arzneimittel
3.3.3. Aromatherapie
3.3.4. Nicht-pflanzlich basierte Arzneimittel natürlicher Herkunft
3.3.5. Indikationsbezogene Therapie mit
3.3.5.1. Phytotherapeutika (die Anwendung von Pflanzen, Pflanzenteilen oder deren Zubereitung wie z. B. Extrakte),
3.3.5.2. Mikronährstoffen (z. B. Vitamine und Mineralien),
3.3.5.3. Präbiotika (nicht unverdaubare Lebensmittelbestandteile, die Wachstum und Aktivität der Bakterien im Dickdarm fördern) und
3.3.5.4. Probiotika (enthalten lebensfähige Mikroorganismen)

3.4. Kneipp-, Balneo-, Hydro- und Klimatherapie
3.4.1. Physiologie der hydrothermotherapeutischen Maßnahmen sowie Wirkweisen von Naturfaktoren
3.4.2. Indikationsstellung und Beratung zu Kneipp-Anwendungen, Hydrotherapie, Thermotherapie, Kryotherapie, Balneo- und Klimatherapie und Thalassotherapie

3.5. Physikalische Verfahren
3.5.1. Grundlagen physikalischer Verfahren
3.5.2. Indikationsstellung und Beratung zu Ultraschalltherapie, Foto- und Lichttherapie und Elektrotherapie einschließlich Magnetfeldtherapie

3.6. Massagebehandlungen, Reflextherapie
3.6.1. Physiologische Grundlagen der Reflextherapie
3.6.2. Indikationsstellung und Beratung zu

3.6.2.1. klassischer Massage
3.6.2.2. Bindegewebsmassage
3.6.2.3. Lymphdrainage
3.6.2.4. Colon-Massage
3.6.2.5. Periost-Massage
3.6.2.6. Reflextherapie

3.7. Manuelle Verfahren
3.7.1. Physiologische Grundlagen manueller Verfahren
3.7.2. Indikationsstellung und Beratung zu manuellen Verfahren und osteopathischen Verfahren

3.8. Ernährung und Fasten
3.8.1. Naturheilkundliche Ernährungsformen und ihre Zubereitung
3.8.2. Nahrungsmittelunverträglichkeiten
3.8.3. Erkennung von Fehl- und Mangelernährung
3.8.4. Beratung zu vollwertiger Ernährung, Fasten und Ernährungsänderungen bei entzündlichen, metabolischen und onkologischen Erkrankungen

3.9. Ordnungstherapie
3.9.1. Grundlagen der Ordnungstherapie einschließlich chronobiologischer Ansätze
3.9.2. Mind-Body-Medicine (eine Form der Stressmedizin)
3.9.3. Einfluss psychosozialer Faktoren auf die Gesundheit
3.9.4. Beratung zu Salutogenese, z. B. Lebensstil, Entspannung, Achtsamkeit
3.9.5. Patientenschulungen

3.10. Bewegungs- und Atemtherapie
3.10.1. Spezifische Formen der Bewegungstherapie
3.10.2. Atemtherapieverfahren
3.10.3 Indikationsstellung und Beratung zu Bewegungs- und Atemtherapie

3.11. Ausleitende und umstimmende Verfahren
3.11.1. Physiologische Grundlagen ausleitender und umstimmender Verfahren
3.11.2. Indikationsstellung und Durchführung von
3.11.2.1. Schröpfen
3.11.2.2. Blutegeltherapie
3.11.2.3. Eigenbluttherapie
3.11.2.4. Aderlasstherapie
3.11.3. Indikationsstellung und Beratung zu diuretischen und laxierenden Verfahren

3.12. Grundlagen der Neuraltherapie und Akupunktur
3.12.1 Grundlagen der Akupunktur
3.12.2. Indikationsstellung und Durchführung von Neuraltherapie, davon
3.12.2.1. Quaddelbehandlungen
3.12.2.2. Segmentinfiltration
3.12.2.3. Narbeninfiltration

Die Inhalte der Weiterbildung beruhen auf wissenschaftlichen Studien und der Erfolg ist in unterschiedlichem Umfang belegt. Gemeinsam ist allem naturheilkundlichen Handeln der ganzheitliche Ansatz.

kyrotherapie
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Physiatrie und Orthopädie

Funktionsstörungen des Bewegungsapparates zu behandeln, ist eine der Hauptaufgaben der Fachärzte für Orthopädie. Bereits seit 1976 können diese mit einer Weiterbildung die Zusatzbezeichnung „manuelle Medizin“ erwerben. Auch Physiotherapeuten können eine solche Weiterbildung absolvieren. Diese erlaubt ihnen, Leistungen nach dem Heilmittelkatalog im Bereich der manuellen Medizin auf der Grundlage einer Heilmittelverordnung eines Orthopäden gegenüber den Krankenkassen abzurechnen. In der täglichen Praxis überlassen die meisten Orthopäden die tatsächliche Behandlung auf der Basis von manueller Medizin den darin geübten Physiotherapeuten.

Das Fasziendistorsionsmodell (FDM)

Sehr viele Orthopäden, aber auch Allgemeinmediziner bieten Heilbehandlungen nach dem FDM-Modell an. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen derzeit nicht bezahlt, während die privaten Versicherer die Kosten größtenteils übernehmen. Vor allem Sportlern ist eine Verletzung namens „Triggerband“ gut bekannt, die regelmäßig nach dem FDM-Modell behandelt wird.

Arbeiten als Physiater: Das Fazit

Ein einheitliches Berufsbild für den Physiater zu erstellen, ist nicht möglich. Der Interessierte sollte sich bei der Suche an der Zusatzqualifikation „Naturheilkunde“ oder, speziell bei Orthopäden, an der Zusatzqualifikation „manuelle Therapie“ orientieren. Auch wenn der Heilerfolg einer Methode erwiesen ist, bedeutet das nicht, dass die Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen. Zahlreiche sinnvolle Behandlungen im Bereich der Physiatrie werden als IGel-Leistungen, also als Selbstzahlerleistungen, zumindest im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen, erbracht.

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