22. November 2024

Grundpflege: Zu Hause wohnen trotz Pflegebedarfs

Wenn die eigenen Eltern im Alter auf Unterstützung angewiesen sind, stehen viele Familien vor der Frage, wie die richtige Pflege für die Familie aussieht. Der Wunsch, die Angehörigen in den vertrauten vier Wänden zu betreuen, ist groß – und mehr als verständlich.

Das persönliche Umfeld zu verlassen, kostet Senioren Überwindung. Viele leben seit Jahrzehnten im gleichen Haus und knüpfen viele Erinnerungen an ihre Umgebung. Die häusliche Pflege ist nicht frei von organisatorischen, finanziellen und emotionalen Herausforderungen. Eine sorgfältige Vorbereitung und ein grundlegendes Verständnis der verschiedenen Pflegemaßnahmen sind entscheidend, um den Alltag der pflegebedürftigen Person bestmöglich zu gestalten.

Was versteht man unter Grundpflege?

Die Grundpflege umfasst die alltäglichen pflegerischen Tätigkeiten, die notwendig sind, um das Wohlbefinden und die körperliche Gesundheit eines pflegebedürftigen Menschen zu erhalten. Dazu zählen insbesondere die Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Typische Aufgaben der Grundpflege sind unter anderem das Waschen und Ankleiden, die Unterstützung beim Essen sowie Hilfe bei der Fortbewegung oder dem Gang zur Toilette.

Die Maßnahmen sind nicht-medizinischer Natur, sondern sollen den Alltag der betroffenen Person erleichtern. Sie gewährleisten, dass die grundlegenden Bedürfnisse nach Hygiene, Essen und Trinken sowie Bewegung erfüllt sind. Bei der Pflege im eigenen Zuhause sind es häufig die Angehörigen oder professionellen Pflegekräfte, die im Alltag zur Seite stehen und somit eine zentrale Rolle bei der Betreuung spielen.

Grundpflege oder Behandlungspflege

Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen der Grundpflege und der sogenannten Behandlungspflege. Während die Grundpflege auf alltägliche Bedürfnisse abzielt, umfasst die Behandlungspflege Tätigkeiten, die eine ärztliche Verordnung erfordern. Dazu zählen etwa das Verabreichen von Medikamenten, das Anlegen von Verbänden oder die Wundversorgung. Die Behandlungspflege darf nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden. Für die Grundpflege sind keine medizinischen Kenntnisse erforderlich und so können Familienangehörige diese Aufgabe übernehmen.

Es ist wichtig, diesen Unterschied zu verstehen, da die Art der Pflege darüber entscheidet, wer sie durchführen darf und wie sie finanziert wird. Die Kosten für die Behandlungspflege gehen oft zulasten der Krankenkasse. Die Pflegekasse trägt die Ausgaben für die Grundpflege je nach Pflegegrad der betroffenen Person.

Organisation der Pflege zu Hause

Die Entscheidung, einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu betreuen, bringt viele organisatorische Herausforderungen mit sich. Zu Beginn steht die Klärung, wie viel Unterstützung benötigt wird und ob die Pflege durch Familienmitglieder allein bewältigt werden kann. Eine häusliche Pflege geht meist mit beruflichen Veränderungen und der Reduzierung der Arbeitszeit einher. So können Gehaltseinbußen entstehen, die durch die Zahlung von Pflegegeld nicht kompensiert werden.

Es ist eine Erleichterung, professionelle Pflegekräfte hinzuzuziehen, um die Belastung der Angehörigen zu verringern und sicherzustellen, dass es der pflegebedürftigen Person an nichts mangelt. Es ist sinnvoll, dieses Thema innerhalb der Familie anzusprechen, bevor die Pflegesituation vorhanden ist. Alle Beteiligten haben dann die Gelegenheit, ihre persönlichen Wünsche einzubringen. Mit genug zeitlichem Vorlauf lässt sich vieles besser organisieren als von heute auf morgen.

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Beantragung des Pflegegrades

Es ist ein Schritt, vor dem sich viele Senioren scheuen. Die Beantragung des Pflegegrades bei der Pflegekasse ist dennoch erforderlich. Pflegebedürftige werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung hinsichtlich ihrer Einschränkungen beurteilt und in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Je nach Pflegegrad stehen verschiedene finanzielle Leistungen und Sachleistungen zur Verfügung, die die Durchführung der Pflege erleichtern. Dazu zählt das Pflegegeld, das für die häusliche Betreuung durch Angehörige gezahlt wird, sowie Leistungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.

Pflegemittel für die häusliche Pflege

Ein Pflegebett, Inkontinenzmaterial oder Gehilfen erleichtern den Alltag und sind eine gute Basis unabhängig von den persönlichen Beeinträchtigungen. Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegekasse nach Einreichung des entsprechenden Antrags. Ebenso sinnvoll kann ein Hausnotrufsystem sein, das in Notfällen schnelle Hilfe leistet. Ein Griff an der Toilette, der das Aufstehen erleichtert, lässt sich unkompliziert in Eigenleistung montieren. Der Umbau einer Dusche für einen barrierefreien Einstieg ist aufwendiger. Auch hier ist es empfehlenswert, schon frühzeitig an später zu denken und bei Sanierungsarbeiten in jüngeren Jahren auf barrierefreie Lösungen zu setzen.

Kostenübernahme und Finanzierung

Die Kosten für die häusliche Pflege sind von der benötigten Unterstützung abhängig und welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Ein großer Teil der Ausgaben wird durch die Pflegekasse getragen – wenn ein Pflegegrad festgestellt wird. Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie zu Hause wohnen und Angehörige sich um sie kümmern oder auf Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege unterstützt.

Überdies übernimmt die Pflegekasse die Beträge für bestimmte Pflegemittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Für teure Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Treppenlifte muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, die sich meist anteilig an den Kosten beteiligt.

Beurteilung durch den medizinischen Dienst

Ohne Pflegegrad müssen alle Kosten für die Pflege privat getragen werden. Ein Gutachter nimmt immer nur die Momentsituation auf und hakt einen Fragenkatalog ab. Viele Betroffene berichten, dass der erhaltene Pflegegrad nicht den tatsächlichen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen entspricht. Angehörigen wird daher von vielen Seiten empfohlen, sich intensiv auf den Termin vorzubereiten.

Das Führen eines Tagebuchs, in dem die erforderlichen Pflegemaßnahmen notiert sind, ist ein guter Beleg. Ein Zeitraum von zwei Wochen vor der Begutachtung ist ausreichend. Auch sollten alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen vorliegen, damit die Einstufung ohne Verzögerung erfolgt. Ein Austausch mit anderen Familien, die sich in der gleichen Situation befinden, zeigt die Fallstricke auf, die entstehen können. Jede Information kann für die eigene Prüfung wertvoll sein.

24-Stunden-Pflege

Einige Erkrankungen, wie Demenz, benötigen mehr als wenige Stunden Pflege am Tag. Wenn Angehörige diese Form der Pflege nicht schaffen, gibt es Fachkräfte, die rund um die Uhr da sind. Die Pflegekräfte ziehen häufig bei den Pflegebedürftigen ein und entwickeln sich zu einer Bezugsperson. Die Kosten für die Betreuung müssen fast immer aus eigener Tasche gezahlt werden. Es gibt Unterstützungsmöglichkeiten durch steuerliche Entlastungen oder Zuschüsse im Rahmen der Verhinderungspflege, wenn die reguläre Pflegekraft vorübergehend ausfällt.

Für wen ist die Grundpflege geeignet?

Die Grundpflege ist besonders für Menschen geeignet, die zwar pflegebedürftig sind, aber keine kontinuierliche medizinische Betreuung benötigen. Sie ist primär dann wertvoll, wenn es darum geht, älteren oder kranken Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.

Voraussetzung dafür ist, dass die häuslichen Gegebenheiten angepasst werden können und die notwendige Unterstützung – sei es durch Ehepartner, Kinder, Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste – organisiert wird. Es ist wichtig, dass die Pflege auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Person ausgerichtet ist und eine regelmäßige Überprüfung erfolgt, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Vorbereitung ist das A und O

Das eigene Zuhause muss auf die veränderte Situation vorbereitet sein. Wenn Treppen Hindernisse darstellen oder der Ausstieg aus der Badewanne nicht mehr geht, sind Umbauten notwendig, die für mehr Komfort sorgen. Familien finden unterschiedliche Beratungsangebote, die dabei helfen, die Perspektive einer pflegebedürftigen Person einzunehmen und passende Lösungen umzusetzen.

Häufig ergibt sich die Situation, dass Töchter oder Schwiegertöchter einen aktiven Teil in der Pflege übernehmen. Ein wichtiges Thema in der Pflegezeit sind Lücken in der eigenen Altersvorsorge, die durch eine Langzeitpflege entstehen. Wer aufgrund der Grundpflege im Beruf zurücksteckt, sollte sich darüber informieren, welche Lösungen den finanziellen Verlust ausgleichen.

Spätestens mit dem Eintreten des Pflegefalls sind Vorsorgereglungen relevant. Ein wichtiges Dokument ist die Patientenverfügung, die mithilfe eines Notars rechtskonform formuliert wird und den Angehörigen im Notfall eine wertvolle Hilfe ist. Vollmachten für Banken und Nachlassregelungen geben der ganzen Familie Sicherheit und sind ein verantwortungsvoller Schritt.

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